CCS_ Adlershof

Satzung

Satzung für das interdisziplinäre Zentrum „Center of Computational Sciences Adlershof“ (CCSA) der Humboldt-Universität zu Berlin

Präambel

Aufgrund des § 25 Abs. 5 Satz 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 19. Juni 2006 (Amtl. Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 28/2006) hat das interdisziplinäre Zentrum „Center of Computational Sciences Adlershof“ am 14.5.2009 folgende Satzung beschlossen, der der Akademische Senat am 05.01.2010 zugestimmt hat.

Die Satzung wurde am 29.01.2010 durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bestätigt.

§ 1 Rechtsstellung

Das Center of Computational Siences Adlershof ist ein interdisziplinäres Zentrum gemäß § 25 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin.

§ 2 Aufgaben

Aufgabe des Zentrums gemäß Einrichtungsbeschluss vom 25.09.2009 ist es, mit der Durchführung interdisziplinärer Projekte auf dem Gebiet wissenschaftliches Rechnen und computergestützte Simulation das wissenschaftliche Profil der Universität im Sinne einer Exzellenzbildung zu schärfen. Zu seinen Aufgaben gehören Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung sowie die wissenschaftliche Weiterbildung.

§ 3 Mitglieder

1. Mitglieder des Zentrums können sein:
a) Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren) einschließlich der außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten, Privatdozentinnen und Privatdozenten (nachfolgend Hochschullehrer/innen genannt),
b) akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
c) eingeschriebene Studentinnen und Studenten der Humboldt-Universität,
d) sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Humboldt-Universität.

2. Die Gründungsmitglieder des Zentrums sind in der Anlage zu dieser Satzung benannt.

3. Kriterien für die Aufnahme weiterer Mitglieder durch den Zentrumsrat sind die Mitwirkung an Vorhaben des Zentrums, bei den Hochschullehrer/ innen darüber hinaus anerkannte für das Zentrum einschlägige Forschung von hoher Qualität, die zum Beispiel durch entsprechende Drittmittelprojekte belegt ist, und ausgewiesene einschlägige Lehre an der Humboldt-Universität.

4. Die Mitgliedschaft und daran gebundene Rechte und Pflichten enden mit der Aufhebung des Zentrums, mit der schriftlichen Austrittserklärung des Mitglieds, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, mit der Beendigung der Beteiligung an Zentrumsprojekten sowie durch Ausschluss. Die Beendigung der Mitgliedschaft wegen beendeter Projektbeteiligung kann im Zweifelsfall auf Antrag eines Mitglieds durch den Zentrumsrat festgestellt werden. Der Ausschluss ist bei schwerwiegender oder wiederholter Aktivität eines Mitglieds gegen die Interessen des Zentrums durch Beschluss des Zentrumsrates möglich.

5.International ausgewiesene Wissenschaftler können als assoziierte Mitglieder ohne Stimmrecht („Research Fellows“) im CCSA aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Zentrumsrat.

§ 4 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Wahl der Mitglieder des Zentrumsrates,
b) Verabschiedung einer Geschäftsordnung,
c) Vorschlag der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats,
d) Entgegennahme des Berichts des Geschäftsführenden Direktors oder der Geschäftsführenden Direktorin.

2. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Semester durch den Zentrumsrat einberufen.

§ 5 Zentrumsrat

1. Der Zentrumsrat besteht aus der Geschäftsführenden Direktorin bzw. dem Geschäftsführenden Direktor, vier weiteren Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern sowie — wenn entsprechende Mitglieder vorhanden sind — zwei akademischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern, einem eingeschriebenen Studierenden und einer/einem sonstigen Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Dabei ist im Zentrumsrat die Professorenmehrheit gem. § 46 Abs. 2 BerlHG zu gewährleisten. Die Geschäftsführende Direktorin bzw. der Geschäftsführende Direktor und mindestens drei weitere Mitglieder des Zentrumsrates müssen der Humboldt-Universität zu Berlin angehören. Die zentrale Frauenbeauftragte ist beratendes Mitglied des Zentrumsrats, sie kann diese Aufgabe an eine dezentrale Frauenbeauftragte weiterleiten.

2. Die Mitglieder des Zentrumsrates und ihre Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter werden innerhalb ihrer Gruppen von den wahlberechtigten Mitgliedern des Zentrums gewählt.

3. Die Amtsperiode der Mitglieder des Zentrumsrates beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

4. Der Zentrumsrat hat folgende Aufgaben:
a) Entscheidung über die Einrichtung oder die Beendigung von Zentrumsschwerpunkten und -projekten inkl. der jeweiligen Mitwirkenden sowie der Bestellung deren Leitung oder Sprecherin bzw. Sprecher,
b) Entscheidung über die Aufnahme neuer Zentrumsmitglieder,
c) Förderung und Etablierung von Nachwuchswissenschaftlergruppen und Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern,
d) Vorschlag der Geschäftsführenden Direktorin bzw. des Geschäftsführenden Direktors zur Bestellung durch den Akademischen Senat,
e) Wahl einer Stellvertretenden Geschäftsführenden Direktorin bzw. eines Stellvertretenden Geschäftsführenden Direktors; für die Stellvertretung können Mitglieder gem. § 3 Abs. 1 Ziffer a) und b) gewählt werden,
f) Bestellung eines Wissenschaftlichen Beirates,
g) Beratung und Entscheidung aller grundlegenden Angelegenheiten des Zentrums, soweit in dieser Satzung nicht anders geregelt.

5. Der Zentrumsrat tagt mindestens einmal im Semester.

§ 6 Wissenschaftlicher Beirat

1. Der Zentrumsrat beruft im Einvernehmen mit der Präsidentin bzw. dem Präsidenten Persönlichkeiten aus der Wissenschaft und weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens in den Beirat.

2. Der Beirat berät das Zentrum insbesondere in Fragen der wissenschaftlichen Weiterentwicklung und der Qualitätssicherung der Arbeit des Zentrums.

§ 7 Leitung

1. Die Geschäftsführende Direktorin oder der Geschäftsführende Direktor wird auf Vorschlag des Zentrumsrates aus dem Kreis der dem Zentrum angehörenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer durch den Akademischen Senat bestellt.

2. Die Amtszeit der Geschäftsführenden Direktorin bzw. des Geschäftsführenden Direktors beträgt zwei Jahre. Eine Wiederbestellung ist möglich.

3. Die Geschäftsführende Direktorin bzw. der Geschäftsführende Direktor hat folgende Aufgaben:
a) Führung der laufenden Geschäfte des Zentrums, einschließlich der Durchführung von Umlaufverfahren,
b) Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlungen und der Sitzungen des Zentrumsrates,
c) Berichterstattung einmal pro Semester gegenüber der Mitgliederversammlung spätestens sechs Monate nach Ablauf des Berichtszeitraum

In unaufschiebbaren Angelegenheiten kann sie oder er vorläufige Entscheidungen treffen, die der Bestätigung durch den Zentrumsrat bedürfen.

§ 8 Entscheidungen und Wahlen der Gremien des Zentrums

1. Entscheidungen der Gremien des Zentrums werden in Sitzungen oder im Umlaufverfahren getroffen. Verlangt ein Mitglied des Zentrumsrates oder ein Viertel der Mitglieder des Gremiums eine Entscheidung in einer Sitzung, darf kein Umlaufverfahren durchgeführt werden

2. Soweit in dieser Satzung nicht anders bestimmt, liegt die Beschlussfähigkeit vor, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist bzw. sich im Umlaufverfahren äußert. Wird nach Beschlussunfähigkeit zur Behandlung desselben Gegenstands das Abstimmungsverfahren wiederholt, so ist die Beschlussfähigkeit in jedem Fall gegeben, wenn hierauf in den Unterlagen hingewiesen wurde. Der §47, Abs. 3 BerlHG in der jeweils gültigen Fassung ist anzuwenden.

3. Soweit in dieser Satzung nicht anders bestimmt, werden Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

Gründungsmitglieder

Institut für Chemie

Dr. Marek Sierka
(Quantenchemie der Festkörper / Katalyse)

Institut für Informatik

Prof. Dr. Joachim Fischer
(Systemanalyse)

Prof. Dr. Johann-Christoph Freytag
(Datenbanken und Informationssysteme)

Institut für Mathemathik

Prof. Dr. Carsten Carstensen (designierter GD)
(Numerische Mathematik)

Prof. Dr. Andreas Griewank
(Mathematische Optimierung)

Prof. Dr. Michael Hintermüller
(Mathematische Optimierung)

Prof. Dr. Peter Imkeller
(Stochastik)

Prof. Dr. Markus Reiß
(Stochastik)

Prof. Dr. Andreas Schröder
(Numerische Mathematik)

Institut für Physik

Prof. Dr. Oliver Benson
(Nano-Optik)

Prof. Dr. Jürgen Kurths
(Nichtlineare Dynamik)

Prof. Dr. Michael Müller-Preußker
(Theorie der Elementarteilchen / Phänomenologie)

Prof. Dr. Lutz Schimansky-Geier
(Stochastische Prozesse)

Prof. Dr. Igor Sokolov
(Statistische Physik und Nichtlineare Dynamik)