Satzung des Vereins der Freunde und Förderer

des Nationalparkes Jasmund e.V

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Verein der Freunde und Förderer des Nationalparkes Jasmund e.V." und hat seinen Sitz in Sassnitz.


§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein ist parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden und verfolgt ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinne der Abgabenordnung vom 16. März 1977 (vgl. BGB 1. 1 I, S.613, Abschnitt steuerbegünstigte Zwecke). Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3 Aufgaben und Ziele

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar den Zweck der allseitigen Unterstüzung zur Durchsetzung des Schutzzweckes im Nationalpark.

Er erfüllt diesen Zweck, indem er materielle, finanzielle, manuelle und ideelle Unterstützung gibt bei:

- Schutz und Pflege der Pflanzen- und Tierwelt im Nationalpark

- Durchführung von Forschungsvorhaben im Sinne der Nationalparkzielstellung

- Bereitstellung von Informations- und Lehrmaterialien

- Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit

- Realisierung von Besucherkonzepten unter Beachtung des Schutzzweckes und Ruhecharakters des Nationalparkes


§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede geschäftsfähige natürliche Person und jede juristische Person sein, die den Vereinszweck anerkennt. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder haben die gleichen Rechte und in der Mitgliederversammlung je eine Stimme.

Die Mitgleidschaft endet durch Austrittserklärung, Ausschluß oder Tod eines Mitgliedes. Der Austritt ist zum Ende des Geschäftsjahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich und muß schriftlich erfolgen. Der Ausschluß aus wichtigem Grund ist möglich und kann vom Vorstand ausgesprochen werden. Bei Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Ausscheidende, ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.

Zu Ehrenmitgliedern kann die Mitgliederversammlung natürliche Personen ernennen, die sich um die Förderung des Vereins Verdienste erworben haben. Diese sind stimmberechtigt und zahlen keinen Beitrag.


§ 5 Organe

Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand,

b) die Mitgliederversammlung.


§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister(in). Er wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt, eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur Neu- bzw. Wiederwahl  im Amt. Der Vorstand kann darüber hinaus Aufgaben an Mitglieder übertragen; diese Mitglieder können jeweils zu Vorstandssitzungen hinzugezogen werden. In Abhängigkeit von der Größe des Vereins besteht die Möglichkeit, weitere Mitglieder in den Vorstand zu wählen.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins; er entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern.

Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn alle drei Mitglieder an der Beschlußfassung mitwirken. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden.

Der Vorstand im Sinne des BGB § 26 sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister(in). Jedes Vorstandsmitglied ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt (bei Verhinderung des/der Vorsitzenden der/die stellvertretende Vorsitzende und bei Verhinderung des/der Vorsitzenden und des/der stellvertretenden Vorsitzenden  der/die Schatzmeister(in)).


§ 7 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt innerhalb eines Geschäftjahres mindestens einmal zusammen. Sie wird vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Einberufungsfrist von 14 Tagen schriftlich anberaumt. Beschlüsse können nur zu den auf der Tagesordnnung angegebenen Punkten gefaßt werden.

Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

Die Mitgliederversammlung wird von dem/von der Vorsitzenden und bei Verhinderung von dem/von der stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Sie wählt den Vorstand, zwei Rechnungsprüfer(innen) und auf Vorschlag des Vorstandes die Mitglieder des Beirates.

Die Mitgliederversammlung nimmt den Geschäfts- und Kassenbericht des Vorstandes entgegen und erteilt Entlastung. Sie entscheidet über Satzungsänderungen, den Ausschluß von Mitgliedern und die Auflösung des Vereins. Beschlüsse werden - mit Ausnahme der Regelung in § 10 - mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt.

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem/von der Versammlungsleiter(in) zu unterzeichnen ist.


§ 8 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 9 Beiträge

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgesetzt.


§ 10 Satzungsänderungen und Auflösung

Eine Änderung oder Ergänzung der Satzung, eine Abwahl von Vorstandsmitgliedern oder ein Auflösung des Vereins können auf einer Mitgliederversammlung mit 2/3 - Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden; bei Beschlußunfähigkeit entscheidet in einer neu einzuberufenden Versammlung mit gleicher Tagesordnung die 2/3 - Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Diese Versammlung muß innerhalb von vier Wochen nach der ersten beschlußunfähigen Versammlung mit einer Einberufungsfrist von ebenfalls 14 Tagen gemäß § 8 stattfinden und ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen der Organisation WORLDWIDE FUND FOR NATURE (WWF) zu, die es ausschließlich für Naturschutzzwecke zu verwenden hat.


§ 11 Schlußbestimmung

Diese Satzung tritt am Tag der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.


Errichtet am 07.03.1991 in Sassnitz

Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 27.08.1991.


   Hinweise und Kommentare bitte an:  teschke@mathematik.hu-berlin.de

Letzte Änderung: 17.07.1998

Zurück zur Homepage des Fördervereins

Zurück zur Homepage von Olaf Teschke

Zurück zur Nationalparkseite